Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff
Gespeichert von alex am/um Do, 22/03/2012 - 13:59Definition:
Die juristisch-ökonomische Vermögenslehre schützt die unterschiedlichen Varianten des Vermögens einer Person und alle Wirtschaftsgüter, die ihr ohne rechtliche Missbilligung zukommen oder die ihr u