Unübersichtliche Stelle i.S.d. § 315 c I Nr. 2 d
Gespeichert von Dominik am/um Di, 26/06/2012 - 17:51Definition:
Eine Stelle ist unübersichtlich, wenn der Fahrzeugführer den Verkehrsablauf wegen ungenügenden Überblicks über die Fahrbahn oder die sie umgebende Örtlichkeit nicht vollständig überblicken, deshalb