Führen eines Fahrzeugs

Von einem Führen ist dann die Rede, wenn das Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird und die Räder anrollen. Ein Anlassen des Motors ist nicht ausreichend.

Quelle: BGH Beschluss v. 27.10.1988, BGHSt 35, 390; Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 43 Rn. 3; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 315c Rn. 3.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Was Osborne Clarke als Arbeitgeber zu bieten hat