Bestimmtheit i.S.d. § 37 VwVfG
Gespeichert von Dominik am/um Sa, 23/03/2013 - 20:24Definition:
Ein Verwaltungsakt ist hinreichend bestimmt, wenn die durch ihn getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig zu erkennen ist, dass die Adressaten und sonstigen Beteiligten nach § 13 Vw