Versetzen i.S.d. § 221 I Nr. 1 StGB
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 18/06/2012 - 14:30Definition:
Versetzen meint das zurechenbare Hervorrufen oder Steigern einer hilflosen Lage.
Versetzen meint das zurechenbare Hervorrufen oder Steigern einer hilflosen Lage.
Das im Stich lassen ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Täter (der ein Garant sein muss) von der ihm anvertrauten Person räumlich entfernt.
Eine hilflose Lage ist eine Situation, in der das Opfer außerstande ist, sich aus eigener Kraft oder mit Hilfe schutzbereiter Dritter vor drohenden abstrakten Lebens- oder schweren Gesundheitsgefah