Aussetzung
Versetzen i.S.d. § 221 I Nr. 1 StGB
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 18/06/2012 - 14:30Definition:
Versetzen meint das zurechenbare Hervorrufen oder Steigern einer hilflosen Lage.
Im Stich lassen
Gespeichert von Dominik am/um Di, 12/06/2012 - 15:51Definition:
Das im Stich lassen ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Täter (der ein Garant sein muss) von der ihm anvertrauten Person räumlich entfernt.
Hilflose Lage
Gespeichert von Dominik am/um Di, 12/06/2012 - 15:44Definition:
Eine hilflose Lage ist eine Situation, in der das Opfer außerstande ist, sich aus eigener Kraft oder mit Hilfe schutzbereiter Dritter vor drohenden abstrakten Lebens- oder schweren Gesundheitsgefah