Hilflose Lage

Eine hilflose Lage ist eine Situation, in der das Opfer außerstande ist, sich aus eigener Kraft oder mit Hilfe schutzbereiter Dritter vor drohenden abstrakten Lebens- oder schweren Gesundheitsgefahren zu schützen.

Quelle: Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 10 Rn. 7; Kindhäuser/Schramm, StrafR BT I, 10. Auflage Baden-Baden 2022, § 5 Rn.3

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