Angehörige

a) Beschützergarant aufgrund natürlicher, familiärer Verbundenheit

Grundsätzlich führt die Verbundenheit zwischen Familienmitgliedern zu einer Beschützergarantenstellung. Die Obhutspflichten beziehen sich dann auf wichtige Rechtsgüter wie Leib und Leben. Es stellt sich dann jedoch die Frage, wer alles zu den Einstehenspflichtigen gezählt werden kann.