Absichtsprovokation
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 11/06/2012 - 16:36Definition:
Eine Absichtsprovokation begeht, wer zielstrebig im Sinne des dolus directus 1.
Eine Absichtsprovokation begeht, wer zielstrebig im Sinne des dolus directus 1.
Dabei geht es um einen bösgläubigen Vordermann, der im Auftrag eines Hintermanns eine fremde Sache ohne Zueignungsabsicht wegnimmt.
Der Täter muss in der Absicht (Dolus Directus I.
Bei der Absicht kommt es dem Täter im Sinne zielgerichteten Wollens darauf an, den Tatbestand zu verwirklichen, also etwa darauf einen tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen.