Äquivalenz

Bedingungstheorie

Definition: 

Nach dieser Theorie ist Ursache jede Bedingung, d.h. jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

Äquivalenztheorie

Definition: 

Nach dieser Theorie ist ursächlich iS der Äquivalenztheorie iede Bedingung, ohne die der Erfolg (Rechtsgutverletzung) in seiner konkreten Gestalt nicht eingetreten wäre.