Autorin: Rechtsanwältin Vera Oldenburger
Die Beweiswürdigung ist in nahezu jeder Klausur abzuhandeln und stellt oftmals das Kernstück einer Klausur dar. Mit Hilfe der Beweiswürdigung wird der Sachverhalt festgestellt und bestimmt damit auch den Verlauf eurer Klausur als Subsumtionsgrundlage. An dieser Stelle solltet Ihr euch also besondere Mühe geben. Die nachfolgend dargestellten Grundsätze gelten grundsätzlich Rechtsgebietsübergreifend. Allerdings bestehen (insbesondere in Süddeutschland) regionale Unterschiede bei der Darstellung der Beweiswürdigung. Auf diese wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht gesondert eingegangen. Informiert Euch hier bitte bei eurem jeweiligen AG-Leiter oder Ausbilder, in welchen Punkten Ihr auf Besonderheiten achten müsst.