Das zweite Staatsexamen

Der krönende Abschluss des Vorbereitungsdienstes ist das Zweite Staatsexamen. Einerseits wird es gefürchtet, andererseits ist es die letzte Prüfung auf dem Weg zum Volljuristen. Daher liegt der Schwerpunkt auch eher im Praxisteil - in Form von aktuellerer Rechtsprechung - und weniger im diskutieren wissenschaftlicher Streitstände. Wie auch bei der 1. Juristischen Prüfung besteht das Zweite Staatsexamen aus zwei Teilen: Dem Schriftlichen Teil und dem Mündlichen Teil.

Der Schriftliche Teil des zweiten Staatsexamens

Je nach Bundesland sind zwischen sieben und elf Klausuren zu schreiben. Genau genommen stellt nur das Zweite Staatsexamen ein rein staatliches Examen dar, da im Gegensatz zur 1. Juristischen Prüfung die Gesamtprüfung vom jeweiligen Prüfungsamt durchgeführt wird.

Ein weiterer Unterschied: Im zweiten Staatsexamen darf mit Kommentaren gearbeitet werden. (Diese müssen nicht notwendigerweise für bis zu 750 € gekauft, sondern können auch erheblich günstiger gemietet werden.) Was auf den ersten Blick wie ein Vorteil gegenüber den Klausuren im ersten Staatsexamen aussieht, hat es in sich. Denn das Assessorexamen hat den Stoff des Referendariats zum Gegenstand. So sind in den Klausuren für gewöhnlich Urteile, Beschlüsse oder Anordnungen des Gerichts anzufertigen, Sachverhalte aus der Sicht des Anwalts aufzubereiten und darauf aufbauend eine Beratung des Mandanten zu erstellen. Das Prozessrecht nimmt nun einen großen Teil des Stoffes ein und aktuelle Rechtsprechung tritt in den Vordergrund.

Der mündliche Teil des zweiten Staatsexamens

Bis zu 40% der Gesamtnote macht der Aktenvortrag und das Prüfungsgespräch aus. Der Aktenvortrag muss nach einer Stunde Vorbereitungszeit gehalten werden. Die Besonderheit: Der Prüfling erhält ein Aktenstück mit ca. 10 - 14 Seiten und muss daraus eine Entscheidung herleiten die in der Praxis standhält. Die Aufgabe kann darin bestehen einen Mandanten hinsichtlich seines rechtlichen Problems zu beraten oder aber ein Urteil aus richterlicher Sicht zu fällen.

Der Aktenvortrag als solches nimmt ca. 12 Minuten in Anspruch (die Dauer kann von Bundesland zu Bundesland variieren). Im Anschluss an den Aktenvortrag folgt das Prüfungsgespräch, ähnlich wie in der Mündlichen Prüfung der 1. Juristischen Prüfung werden hier die drei Rechtsgebiete Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht abgeprüft. Jedes Rechtsgebiet belegt dabei etwa eine Stunde, auch hier geht es eher um Praxisrelevanz und weniger um theoretische Streitstände der Literatur. Wenn Du nach einer besonderen Anwalts- oder Wahlstation, einem besonderen Praktikum oder erster Arbeitserfahrung neben dem Studium/Referendariat suchst, dann findest Du hier den perfekten Überblick: Stellenüberblick für Studenten & Referendare

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