liegt Vorsatz vor wenn richtige und falsche Tatsachen angegeben wurden?



Der Wortlaut verlangt ja zunächst, dass eins von Beiden vorliegt (Entweder wahre oder falsche Tatschen ("durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen"). Ich würde behaupten, dass der Vorsatz aber auch vorliegt, wenn beides angegeben wurde. 

Kannst du den Sachverhalt aber vielleicht noch genauer erläutern?