Zulässigkeit Feststellungsklage - Zurückbehaltungsrecht im Mietrecht

Die Mietwohnung weist einen Mangel auf, in der Klageschrift beantragt der Kläger Instandsetzung, Feststellung der berechtigten Mietminderung iHv 10% der Bruttomiete ab Rechtshängigkeit bis zur Mangelbeseitigung sowie Feststellung eines Zurückbehaltungsrechts iHv 20% der Bruttomiete ab Rechtshängigkeit bis zur Mangelbeseitigung, wobei die maximale Höhe ins Ermessen des Gerichts gestellt werden, allerdings bei mindestens 200 % der Bruttomiete liegen soll.
Instandsetzung und Mietminderung wird zugesprochen. Ich frage mich, ob für die Feststellung des ZbR überhaupt ein Feststellungsinteresse besteht. Jedenfalls kommt mir der Antrag neben den anderen überflüssig vor, da es ja nunmal Sinn und Zweck des ZbR  ist, den Schuldner zur Erfüllung seiner Verpflichtung zu bewegen und dahingehend Druck auf ihn auszuüben. Mit dem Urteil hat der Kläger aber ja schon einen gerichtlich festgestellten Anspruch auf Instandsetzung. Was würdet ihr sagen? Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
Danke schonmal!



Die Miete ist im Fall des Mangels kraft Gesetz gemindert. An dem noch zu zahlenden Teil der Miete kann der Mieter "zusätzlich" ein ZBR geltend machen.