SCHUFA-Eintrag der Restschuld bzw. Vergleichsschuld

Analoge Anwendung der OLG Entscheidung vom 02.07.2021 (AZ: 17 U 15/21) wonach nach erteilter Restschuldbefreiung Löschung der Eintragung nach 6 Monaten statt wie bisher nach 3 Jahren erfolgen muss?
Auch anwendbar, wenn durch Vergleich eines Inkassoinstituts (statt 194 T€ auf Grund Schrott-Immobilienkaufs jetzt 12.500 €) zustande kam?

Berichtigungspflicht für SCHUFA nur die tatsächliche Restschuld an Banken (wg Finanzierungsanfragen) einklagbar?

Bisherige Weigerung der SCHUFA und damit Unmöglichkeit des Soloselbstständigen Freiberuflers seine wirtschaftliche Existenz zu sichern.

Frage: Gläubigerschutz vs Sittenwidrigkeit wurde von SCHUFA mit deren Geschäftsbedingungen begründet.

Weiteres erfolgreiches Vorgehen?
0151-40446462