Schadensersatz statt der ganzen Leistung vs. Rücktritt

Hallo liebe User, 
ich weiß es klingt blöd und ist wahrscheinlich auch nicht die hellste Frage, jedoch stelle ich gerade auf dem Schlauch. 

Ich löse gerade einen Fall in dem, K bei V ein Auto gekauft hat. Das Auto hatte einen Bremsschaden, den der K beim Fahren fahrlässig nicht bemerkt hat, da er das Radio lautstark eingeschaltet hatte. Es kam zum Unfall. Nun ist die Frage welche Ansprüche der K gegen den V hat. Ich hätte vermutet, Schadensersatz statt der ganzen Leistung, dann §281 V und evtl. §254 aufgrund eines Mitverschuldens. 

Jedoch sagt die Lösung, dass dieser Fall anhand der Anspruchsgrundlagen §§437 Nr.2, 346, 323 V.

Ich stehe auf dem Schlauch, kann mir jemand sagen weshalb hier Rücktritt geprüft wird? 

Vielen Dank!



Hay,

für mich erschein es sinnvoller den Rücktritt zu prüfen. Der Rücktritt erfolgt verschuldensunabhängig, währen der Schadensersatz ein Vertretenmüssen voraussetzt. Das erscheint mir für K in diesem Fall einfach sinnvoller. 
Ein weiteres Argument zunächst den Rücktritt zu prüfen, ist die Reihenfolge des 437 BGB. Dort ist der Rücktritt vor dem Schadenersatz genannt. 
Hoffe ich konnte Dir helfen. 

LG