Hallo.
Besteht ein Über-/ Unterordnungsverhältnis zwischen einer zu beschließenden Hauptsatzung und zusätzlichen freiwilligen Satzungen oder handelt es sich hierbei um gleichrangiges Recht? Darf eine Satzung (bspw. über die Benutzung d. städt. Bibliothek) also nicht gegen eine Hauptsatzung verstoßen?
Vielen Dank schonmal!