Ausscheiden vorletzten Gesellschafters oHG

Hallo zusammen,
wir schreiben gerade Hausarbeit im Zivilrecht. Das Thema ist Handels- und Gesellschaftsrecht. Es gibt ein Problem zu dem ich nichts finde und das lautet wie folgt:
 

X betreibt einen Onlineshop unter der Website http://www.xy-ohg.de. X und Y hatten vor 10 Jahren die XY-oHG gegründet, um gemeinsam einen Internetvertrieb für Elektronikprodukte zu betreiben. Die Domain wurde auf die XY-oHG angemeldet. Nach vier Jahren schied Y gegen eine Abfindung durch X aus der Gesellschaft aus. X tritt nach außen hin aus nostalgischen Gründen weiterhin als XY-oHG auf. Der Internetvertrieb verfügt über 10 Mitarbeiter, hat einen Jahresumsatz von 200.000,- EUR sowie eine aufwendige Buchhaltung. X schließt regelmäßig Verträge unter der Firma XY-oHG. Eines Tages verkauft der X dem A unter der Firma einen Laptop. X verlangt Zahlung von A.
 
Wer wurde denn jetzt gebunden? Ist der X Vertragspartner geworden? Wenn ja, warum? Woraus ergibt sich das.
 
Also ich weiß bisher nur, dass die oHG nach Austritt des vorletzten Gesellschafters nicht mehr existiert und das Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den X übergeht. Der letzte Gesellschafter kann die Firma grds weiterführen, darf aber keine falschen Rechtsformzusätze verwenden. X verstößt mit seiner Firma und dem "oHG" darin gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit, genauer gegen das Irreführungsverbot.
 
Eigentlich führt der X das Unternehmen de facto als Einzelunternehmen und Ist-Kaufmann fort. Aber er tritt nach außen als Gesellschafter einer nicht existenten oHG auf. Ist das vielleicht eine Scheingesellschaft?
 
Was hat das für Konsequenzen für den Vertragsschluss?
 
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand helfen könnte.
 
 
Liebe Grüße