Abschluss meines Studiums trotz möglicher Vorstrafe?

Hallo Leute,
habe mich jetzt hierfür extra registriert. Ich studiere aktuell im 4. Semester Jura in Bayern. Ich machs mal kurz: Am Freitag Abend war bei uns ein Volksfest, meinem besten Freund und mir wurde ein Platzverweis von der Polizei erteilt, ich hatte keine Ahnung warum und habe versucht dies mit den Beamten auszudiskutieren. Letztendlich wurde ich vorläufig festgenommen, ich wurde nicht tätlich aber habe mich mit lautem Schreien und wirren Handbewegungen gegen die Handschellen gewehrt. Der Abend endete für mich auf der Wache; ursprünglich war die Ausnüchterungszelle für mich vorgesehen aber nachdem die Beamten gemerkt haben dass ich trotz ca. 1,5 Promille sehr gut ansprechbar war und kooperativ war, musste ich nur die Zeit bis zum Ende der Veranstaltung mit denen im Büro absitzen. Angezeigt wurde ich trotzdem; zumindest wegen Widerstand gegen Vollzugsbeamte wie ich vom einen Beamten mitbekam. Meine Aussage habe ich da auch direkt abgegeben um wirklich möglichst kooperativ dazustehen. Ob die Maßnahmen der Polizisten jetzt so gerechtfertigt war sei mal dahingestellt; das hat das LKA zu klären bei denen ich gegenüber den Beamten die mich angezeigt haben Anzeige erstattet habe. Was mich jetzt eher interessiert ist: Wie schätzt ihr meinen Fall ein? Ich kenne mich da ich mich noch im Grundstudium befinde leider noch gar nicht mit Strafmaß und Verfahrensgrundzügen aus und kann mir die Frage leider selbst nicht beantworten.. Zu mir: ich bin 20 Jahre alt, also Jugendstrafrecht kann ja grundsätzlich noch angewendet werden.. ich kann echt nicht mehr schlafen seit Freitag Nacht da ich so eine Angst davor habe dass meiner juristischen Laufbahn aufgrund einer Vorstrafe jetzt ein jähes Ende gesetzt wird.. Erfahrungen bzw. Einschätzungen Eurerseits bezüglich dazu wären super nett:)
Grüße Georg



Falls die Frage noch aktuell ist: Da du durch den Alkohol vermindert schuldfähig warst und du insbesondere die Polizisten nicht tätlich angegriffen oder mit Gewalt gedroht hast, sollte das Verfahren nach § 153 StPO eingestellt werden können.

Wegen deiner Karriere solltest du dir keine Sorgen machen. § 7 BRAO spricht zwar davon, dass du ggf. nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen werden könntest, allerdings wird es auch hier eine Erheblichkeitsschwelle geben. Jeder macht schließlich Fehler und solange diese Fehler keine Verbrechen sind, sollte es auch hier zu keinen Problemen kommen. Allerdings wird bei der Bewerbung zum Referendariat - habe ich gelesen - gern mal ein Auszug aus dem Bundeszentralregister gefordert. Darin werden allerdings auch nur rechtskräftige Verurteilungen registriert. Das heißt, wenn deine Sache nicht vors Gericht kommt, hast du nichts zu befürchten. Der Weg zur Verurteilung ist lang. Hast du Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen können? Wenn nicht, würde ich einen Anwalt deines Vertrauens damit beauftragen.