Eigentumsherausgabeanspruch (Vindikation, rei vindicatio)

Durch den Eigentumsherausgabeanspruch (§ 985 BGB) kann der Eigentümer die Herausgabe seiner Sache vom unrechtmäßigen Besitzer verlangen.

Quelle: § 985 BGB; Wellenhofer, Sachenrecht, 38. Auflage München 2023, § 21 Rn. 3.

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