Beweisverwertung möglich?

Ich habe da mal eine Frage zur StPO, vll. kann mir jemand weiterhelfen:

A begeht am Haus des B einen Fall der besonders schweren Brandstiftung (§ 306b StGB). Dabei wird er von der Videokamera des C, die er an sein Haus montiert hat als Schutz vor Einbrechen, zufällig dabei gefilmt. Kann dieses Video im Prozess verwertet werden, wenn A und sein Verteidiger im Prozess der Verwertung widersprichen?

Geht das irgendwie über § 244 StPO? Finde da keine so richtig ausdrückliche Regelung zu.

Wäre für jeden Tipp dankbar!



Ich kenn mich da leider selbst überhaupt nicht aus, aber hast du diesen Aufsatz schon gefunden gehabt:

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20030211#rfn33

Vielen Dank für den Link, der hilft mir schon sehr weiter!

Mich würde es sehr interessieren, zu welcher Lösung du letztlich gelangst und warum - vielleicht kannst Du die ja mal posten?

Hallo,

Interessante Frage, die in der Praxis sehr häufig auftaucht. War selbst von 2009 bis 2013 auch in Hamburg als Strafverteidiger tätig. Bei weiteren Einzelfragen dazu bitte per PN.
Kollegiale Gruesse.