Zippelius - Einführung in das Recht

Wenn es um Grundlagen geht, sind selbst bei gestandenen Juristen manchmal Wissenslücken anzutreffen. Das ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass sie als Studierende verpasst haben, sich diese Grundlagen einmal zu erarbeiten und zu verstehen. Diese Einführung will den Blick auf wichtige Grundfragen und Grundbegriffe des Rechts lenken und dazu anregen, einzelne im Gesetz verstreute Regelungen gemeinsamen Grundnormen zuzuordnen. Dies soll davor bewahren, dass man sich im Gestrüpp der Rechtsnormen verliert und deshalb "den Wald vor lauter Bäumen" nicht mehr sieht. Darüber hinaus kann man sich grundsätzlicher Fragen und Zusammenhänge entsinnen.

Damit das Zusammenleben mit anderen Menschen nicht als "Krieg aller gegen alle", sondern in verlässlich geordneter Weise abläuft, bedarf es verhaltensleitender Normen, insbesondere des Rechts. Davon ausgehend lassen sich die Entwicklungen von Völkergemeinschaften zu organisierten Rechtsgemeinschaften nachbilden (Kapitel 1, 2). Das Recht soll die Befriedung verschiedener Interessen gewährleisten und entstehende Interessenkonflikte regeln. Daraus resultieren allerdings vielfältige Gerechtigkeitsprobleme, die im 3. und 4. Kapitel verdeutlicht werden. Neben staatlichen Interessenregelungen gibt es das weite Feld der Privatautonomie, in dessen Rahmen einzelne Rechtssubjekte ihre gegenseitigen Rechtsbeziehungen selbst regeln und zwar nach ihrem persönlichen Rechtsgestaltungswillen durch Verträge, allerdings begrenzt durch die Grundsätze der Verkehrsgerechtigkeit (Kapitel 6 und 4b). Um gerechten Ausgleich geht es auch bei der Frage, wie ein verursachter Schaden wiedergutgemacht wird oder eine ungerechtfertigte Bereicherung aufgelöst (Kapitel 7). Ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Autonomie und Autarkie wird nicht zuletzt durch Eigentum gewährleistet. Auch hier muss der Freiheit ein richtiges Maß gegeben werden (Kapitel 8).

Mit verschiedenen Aspekten der Verfassungsgerechtigkeit beschäftigen sich die Kapitel 9-12, insbesondere mit der horizontalen und vertikalen Gewaltenteilung bzw. Verteilung staatlicher Kompetenzen; ferner mit den grundgesetzlichen Gewährleistungen und der demokratischen Legitimation der Repräsentanten einer Gemeinschaft. Ein überaus interessantes Kapitel zur Strafgerechtigkeit, vor allem der Frage, welchem Zweck Strafen zu dienen haben (Vergeltung oder Prävention) bildet den Abschluss dieser Rechtseinführung.

Die Einführung im Taschenbuch-Format beleuchtet die verschiedenen Aspekte aus einem positivrechtlichen Blickwinkel, stellt Grundsätzliches allerdings mit rechtsphilosophischen Ansätzen dar. Dabei schlägt Zippelius den ganz großen Bogen mit Theorien von Aristoteles, über Marx und Weber zu neueren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Erstaunlich simpel erscheinen viele Zusammenhänge, deren Erarbeitung aber zunächst erst einmal eine Frage des Wollens ist. Gerade Studienanfänger könnten dieser abstrakten und theoretischen Herangehensweise des Autors und der Materie insgesamt eher Unverständnis entgegenbringen. Die Darstellung eignet sich daher vielleicht mehr für mittlere Semester, die vor der Frage stehen, einen rechtspolitischen, rechtssoziologischen, rechtshistorischen oder rechtsphilosophischen Schwerpunkt zu wählen.

Methodenfragen (Anwendung von Rechtsnormen, Auslegung, Ergänzung und Konkurrenzen) werden in diesem Buch nicht dargestellt, sondern im vom gleichen Autor erschienenen Titel Juristische Methodenlehre.

Fazit: Studierende, die philosophischen Ansätzen ein zumindest grundsätzliches Interesse entgegenbringen, finden in diesem Lehrbuch eine interessante Einführung abseits des sonst vorrangig behandelten materiellen Rechts. Die Abhandlung regt zu eigenständigem Denken an und hilft, im juristischen Paragrafendschungel die grundsätzlichen Zusammenhänge und Verzahnungen der einzelnen Rechtsgebiete zu verstehen.

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