Sodan / Ziekow - Grundkurs Öffentliches Recht
Dieser Grundkurs soll Basiswissen zu verschiedenen Teildisziplinen des Öffentlichen Rechts in einem einzigen Lehrbuch vermitteln: Das Verfassungsrecht einschließlich des Verfassungsprozessrechts und das Verwaltungsrecht mit den ausbildungsrelevanten Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts - zudem die jeweiligen Bezüge zum Europarecht. Undenkbar viel "Stoff" für ein Lehrbuch, welches kaum mehr als 700 Seiten umfasst. Die beiden Autoren Helge Sodan und Jan Ziekow wollen damit Studienanfängern den Erwerb eines guten Überblicks ermöglichen und Examenskandidaten eine konzentrierte Wiederholung der relevanten Themenbereiche bieten.
Die Konzeption des Grundkurses beruht auf der langjährigen Erfahrung der Autoren, dass Studierende das Öffentliche Recht oft als zu unübersichtlich und lernintensiv empfinden und dieses Rechtsgebiet deshalb schlichtweg vernachlässigen. Aufgrund der Bearbeitung des Verfassungs- und des Verwaltungsrechts in verschiedenen Vorlesungen sowie Semestern gelingt zudem das Verständnis für die Systemzusammenhänge meist nicht. Dem tritt dieser Grundkurs für das gesamte öffentliche Recht entgegen, dessen größter Pluspunkt wohl die zahlreichen Querverbindungen zwischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht sind. Wollten die Studierenden in jedem der potentiell prüfungsrelevanten Teilbereiche ein eigenes Werk lesen, wäre viel Fleißarbeit notwendig, aus dem Fundus dieser Lehrbücher den wichtigsten Klausurstoff mitsamt der relevanten Bezüge untereinander zu exzerpieren.
Erwartungsgemäß untergliedert sich der Grundkurs nach einigen einführenden Worten zur zugrundeliegenden Konzeption und der Arbeit mit diesem Buch in die zwei großen Bereiche Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Der Aufbau innerhalb dieser Rechtsgebiete kann als "klassisch" bezeichnet werden; nach den Staatsstrukturprinzipien und Staatszielen werden die einzelnen Staatsorgane sowie -funktionen herausgearbeitet. Erfreulicherweise werden daran anschließend die Grundrechte chronologisch, also nach ihrer Folge im Grundgesetz behandelt. Ebenso im Verwaltungsrecht: Nach dem Allgemeinen Teil schließt ein Abschnitt zu öffentlich-rechtlichen Haftungs- und Ausgleichsansprüchen (Staatshaftungsrecht) an, bevor das Verwaltungsprozessrecht mit den einzelnen Klagearten beleuchtet wird. Ein sehr ausführliches Stichwortverzeichnis vervollständigt den guten Eindruck des Buchaufbaus.
Ähnlich wie in dem Parallelwerk ist die Trennung von Wichtigen und Unwichtigem bereits in der Stoffauswahl oberstes Gebot. Der vorliegende Grundkurs bemüht sich daher vor allem um die prägnante Herausarbeitung der besonders prüfungsrelevanten Positionen, was auch erstaunlich gut gelingt. Durchgehend ist das Werk flüssig und verständlich zu lesen, ohne dass die Autoren unnötig vom Thema abkämen. Die einzelnen Kapitel werden durch kurze Fälle eingeleitet, die danach anhand der weiteren Ausarbeitung gelöst werden. Die allseits beliebten Prüfungsschemata fehlen ebenso wenig wie ein solider Fußnotenapparat. Sollte dementsprechend eine über dieses Lehrbuch hinausgehende Vertiefung notwendig sein, ist der Leser mit aktueller Literatur und Rechtsprechung bestens versorgt. Einziges Manko: Die Seiten sind ähnlich dünn wie die des Schönfelders; wer also gerne Textmarker benutzt wird daran nur bedingt Freude haben.
Für die 6. Auflage wird der Grundkurs durchgängig in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf den Stand von Dezember 2013 gebracht. Schwerpunkte der Überarbeitung sind etwa die neuen Entwicklungen bei den staatsrechtlichen Bezügen zum Unionsrecht.
Fazit: Ein Grundkurs ist und bleibt ein Grundkurs, der Basiswissen vermittelt und mit dem man Klausuren passabel meistern kann. Wer theoretische Vertiefungen sucht, ist mit diesem Buch nicht gut beraten und sollte eher zu den "Klassikern" der einzelnen Teilgebiete greifen. Wer jedoch eher auf ein zusammenhängendes, systematisches Verständnis setzt, wird mit diesem Grundkurs sehr zufrieden sein.
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