Saenger - Handkommentar: ZPO

Der von Saenger herausgegebene Handkommentar zur ZPO hat seit seinem erstmaligen Erscheinen im Jahr 2005 ein durchweg positives Echo erhalten. Die große Nachfrage und ausufernde Gesetzgebung im Zivilprozessrecht machten bereits 2007 und 2009 Neuauflagen erforderlich. Das Werk erscheint so in zweijährigem Rhythmus nun bereits in vierter überarbeiteter und aktualisierter Auflage. Der wohl entscheidenste Vorteil im Vergleich zu anderen Standardwerken liegt darin, dass der NomosKommentar in ganzen Sätzen gut verständlich formuliert ist, was das Nachschlagen und schnelle Hineinlesen auch in stressigen Situationen ungemein vereinfacht.

Der Konzeption als Handkommentar folgend bietet der Saenger erste Orientierung, während auf eine vollständige Bearbeitung aller Detailfragen bewusst verzichtet wird.

Durch diese Begrenzung der Darstellung soll das Verständnis für eine sachgerechte Rechtsanwendung verstärkt werden. Ähnlich wie der äußerst erfolgreiche Handkommentar BGB zeichnet sich auch dieser Band durch seine übersichtliche, schnell lesbare Textgestaltung aus, was der gesamten Reihe wohl als Markenzeichen in die Wiege gelegt wurde.

Aufgrund seiner verständlichen Sprache und schlichten Untergliederung in Normzweck und -kommentierung wird das Verständnis prozessualer Regelungen sowie hierzu ergangener Rechtsprechung und deren Bewertung in Wissenschaft und Praxis enorm vereinfacht. Auf eindrucksvolle Weise gelingt eine praxisnahe, rechtsprechungsorientierte Kommentierung einerseits sowie wissenschaftliche Vertiefung durch teils lehrbuchartige Vorbemerkungen und Erläuterungen andererseits. Damit lässt sich dieser Kommentar auch in der Ausbildung sinnvoll einsetzen. Studierende sollten jedoch beachten, dass (für Hausarbeiten relevante) Streitstände nur gelegentlich und sehr verkürzt dargestellt werden. Für Referendare gilt zu berücksichtigen, dass der Saenger (noch) nicht für das 2. Staatsexamen zugelassen ist.

Die 5. Auflage bringt es auf 3.304 Seiten, von denen gut zwei Drittel auf die Kommentierung der ZPO entfallen. Die restlichen ca. 800 Seiten widmen sich der Kommentierung von EGZPO, EuGVVO, AVAG, EheGVVO, IntFamRVG und der neuen, ab Juni 2011 geltenden EuUnthVO. Zusätzlich werden das FamFG vollständig und das GVG nebst EGGVG in ihren zivilrechtlichen Bereichen kommentiert. Für einen Handkommentar zweifellos eine sehr umfangreiche Bearbeitung.

Daneben enthält das Werk eine Vielzahl von Antrags- und Tenorierungsmustern, die zudem ideal ergänzt werden durch das von Ullrich und Siebert herausgegebene, als Parallelband konzipierte Prozessformularbuch. Beide Werke werden dem Bedürfnis nach Orientierung und klaren Strukturen in der Weiterentwicklung von Gesetzgebung, Judikatur und Lehre gerecht und erleichtern den Umgang mit der ZPO durch eine geordnete und gewichtete Darstellung und Problemauswahl. Querverweise im Handkommentar ermöglichen dabei das rasche Auffinden der relevanten Parallelstellen im Prozessformularhandbuch.

Fazit: Prägnanz und Praxisnähe machen den Saenger zum unverzichtbaren Arbeitsmittel für den Zivilprozess in Referendariat, Kanzlei und Gericht. Erfreulich ist zudem, dass veralteter Entscheidungsballast nicht immer weiter mitgeschleift wird, sondern konsequent aussortiert wurde. Nicht zuletzt seine preisliche Attraktivität hat die Türen in viele Kanzleien geöffnet, wodurch er längst zum Standardwerk zur ZPO avanciert ist.

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