Reinicke / Tiedtke - Kreditsicherung
Das Recht der Kreditsicherung spielt nicht nur in der juristischen Beratungspraxis, sondern auch in der universitären Ausbildung eine entscheidende Rolle. Es umfasst all diejenigen Rechtsformen, deren Hauptzweck es ist, die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass der Gläubiger zu seinem Recht kommt - sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt. Das Werk behandelt mit großer Klarheit und der Balance zwischen Wissenschaftlichkeit und Praxisnähe die Rechtsinstitute, die der Aufgabe dienen, den Kredit eines Schuldners zu sichern. Dabei durchbricht das Lehrbuch die bei vielen anderen Werken zu findende Orientierung an den Rechtsgebieten des BGB, erfasst es doch neben dem Bürgschaftsrecht, das dem Besonderen Schuldrecht angehört, auch und gerade das Recht der Mobiliar- und Immobiliarsicherheiten, das dem Sachenrecht zuzuordnen ist.
Somit werden gerade die drei klassischen Problemgebiete des BGB in der notwendigen Tiefe behandelt, was gerade bei Studierenden in der Examensvorbereitung für den "Gesamtblick" sorgt.
Besonders vertieft werden dabei der Schuldbeitritt, die Bürgschaft, die Patronatserklärung, Garantie, Sicherungsübereignung und -abtretung, Eigentumsvorbehalt, Pool-Vereinbarungen, Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten sowie Hypotheken und die Grundschuld dargestellt.
Das Buch ist zudem ordentlich gegliedert, so dass einzelne Absätze nicht zu lang werden und verfügt so über ein ansprechendes Schriftbild. Ein ausführliches Sachverzeichnis wird viele Studenten erfreuen, die schnell etwas nachschlagen wollen. Somit ist es uns eine Empfehlung wert!
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