Kindhäuser - Strafrecht: Besonderer Teil II
Auch der 2. Band von Kindhäusers Lehrbuch zu "Straftaten gegen Vermögensrechte" ist so konzipiert, dass eine sichere Anwendung der einzelnen Strafnormen in Klausur und Hausarbeit garantiert ist. Durch die übersichtliche Gestaltung und das gefällige Schriftbild eignet sich das knapp 400-seitige Werk nicht nur als Lehr- sondern darüber hinaus ausgezeichnet als Lernbuch. Kindhäusers gut lesbare Schreibweise und kluge Didaktik machen die Darstellung verständlicher, übersichtlicher und angenehmer zu bearbeiten. Eine insgesamt gute Schwerpunktsetzung vervollständigt den durchweg guten Eindruck des Buches.
Dogmatische Ausschweifungen werden knapp gehalten, wenn sich hinter einem Problem keine Streitfrage mit nennenswerten Konsequenzen für die Normanwendung verbirgt. Dagegen sind diejenigen Teile umfangreich erläutert, in denen mehr oder minder umstrittene Lehrsätze mit praktischen Auswirkungen dargestellt werden. Neben dem Pflichtfachstoff, insbesondere Diebstahl und Unterschlagung, Raub, Sachbeschädigung und Betrug, sind auch solche Delikte, die für den universitären Schwerpunktbereich im Strafrecht bedeutsam sein können (z.B. die Insolvenzstraftaten), relativ ausführlich behandelt.
Besonders hervorzuheben ist die sehr übersichtliche Gliederung: Bis ins kleinste Detail wird optisch und inhaltlich untergliedert, was die Arbeit mit dem Buch sehr strukturiert. Zu Beginn jeden Kapitels gibt es eine kurze Einleitung zum Schutzzweck und der Systematik, um die jeweilige Norm in der Systematik des Strafrechts zu verorten. Konkreter werden dann die einzelnen Tatbestände erläutert, klausursichere Definitionen an die Hand gegeben, relevante Streitstände aufgezeigt und anhand besonders typischer Fälle veranschaulicht. Zu jedem Delikt wird zudem ein Aufbauschemata vorgeschlagen, was das Lernen und später die Anwendung der Norm in der Klausur ungemein vereinfacht. Kurze Ausführungen zu den Konkurrenzen sowie Wiederholungs- und Vertiefungsfragen schließen die Darstellung ab.
Ausgewählte Verweise zu Literatur und Rechtsprechung in den Fußnoten und das fundierte Argumentationsniveau vervollständigen den guten Eindruck. Wo es sinnvoll erscheint, werden auch Zusammenhänge zum Allgemeinen Teil erläutert. Kindhäuser orientiert sich überwiegend an der herrschenden Meinung, begründet diese (in einer vor allem für die Hausarbeitenbearbeitung hilfreichen Weise) und setzt sich mit abweichenden Ansichten in gebotener Ausführlichkeit auseinander.
Für die 8. Auflage wurde das Lehrbuch durchgehend aktualisiert und überarbeitet.
Fazit: Auch dieser Band kann durch einen gut gegliederten Aufbau, ein ansprechendes Layout und eine leicht verständliche Sprache punkten. Ein solides Lehrbuch, mit dem sich das Strafrecht gut erlernen lässt.
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