Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe
Gespeichert von KatharinaB am/um Do, 14/03/2024 - 12:08Definition:
Persönliche Strafausschließungsgründe liegen vor, wenn an z.Zt. der Tat vorliegende persönliche Eigenschaften oder Verhältnisse angeknüpft wird (z.B. §§ 173 Abs. 3, 258 Abs. 6 StGB)