Handlungsort
Gespeichert von Dominik am/um Di, 26/06/2012 - 18:37Definition:
Handlungsort ist der Ort, an dem der Täter eine auf die Tatverwirklichung gerichtete Tätigkeit entfaltet.
Handlungsort ist der Ort, an dem der Täter eine auf die Tatverwirklichung gerichtete Tätigkeit entfaltet.