Grund und Boden
Gespeichert von Dominik am/um So, 17/03/2013 - 18:42Definition:
Grund und Boden bezeichnen Grundstücke aller Art einschließlich Bestandteilen und Zubehör, sowie grundstücksähnlicher Rechte und solche, die nach § 96 BGB als Bestandteil des Grundeigentums gelten.