EuGH
EuGH: Kein bedingungsloses Hartz IV für Zuwanderer
Gespeichert von iurastudent am/um Di, 11/11/2014 - 15:31Nach einer Vorlage des Sozialgerichts Leipzig hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden, dass Zuwanderer aus EU-Staaten nur unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben. Der EuGH bestätigte damit das geltende nationale Recht.