EuGH

EuGH: Kein bedingungsloses Hartz IV für Zuwanderer

Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Hinblick auf den Zugang zu Hartz IV für Zuwanderer aus anderen Mitgliedsstaaten der EU

Nach einer Vorlage des Sozialgerichts Leipzig hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden, dass Zuwanderer aus EU-Staaten nur unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben. Der EuGH bestätigte damit das geltende nationale Recht.