BVerfG

Das neue Kopftuchurteil und seine Folgen (BVerfG v. 27.01.2015 – 1 BvR 471/10)

Das Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts und die konkrete Gefährdung für den Schulfrieden

Das BVerfG hat am 27.01.2015 ein pauschales Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig erklärt. Damit gibt es eine völlig neue Entscheidung zu der Problematik des Kopftuchtragens von muslimischen Lehrerinnen an deutschen Schulen.

Neues zum allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 I GG)? - In Anlehnung an: BVerfG, Urteil vom 17.12.2014 – 1 BvL 21/12

 

In dem oben genannten Urteil setzt sich das BVerfG vorrangig mit den Regelungen der §§ 13a, 13 b (ErbStG) auseinander. Bei der Prüfung der materiellen Verfassungsmäßigkeit prüft das BverfG diese durchweg an Art. 3 I GG.