Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
Gespeichert von KatharinaB am/um Mi, 27/03/2024 - 11:10Definition:
Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat