Koalition
Gespeichert von KatharinaB am/um So, 31/03/2024 - 11:38Definition:
Koalitionen iSd. Art. 9 III GG sind Vereinigungen, die auf die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gerichtet sind.
Koalitionen iSd. Art. 9 III GG sind Vereinigungen, die auf die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gerichtet sind.