Ermessensfehlgebrauch
Gespeichert von KatharinaB am/um So, 31/03/2024 - 19:56Definition:
Ein Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn von dem durch die Befugnisnorm eingeräumten Ermessen nicht in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch (vgl.