Ermessensüberschreitung
Gespeichert von KatharinaB am/um So, 31/03/2024 - 20:05Definition:
Bei der Ermessensüberschreitung wählt die Behörde eine Alternative, zu der sie nicht ermächtigt war, hält sich also nicht im durch die Norm eingeräumten Ermessensrahmen und verlässt die gesetzlich