Dauernde Unbrauchbarkeit ( § 226 I Nr. 2 Alt. 2)
Gespeichert von KatharinaB am/um Fr, 15/03/2024 - 18:30Definition:
Die dauernde Unbrauchbarkeit ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung zu ermitteln und liegt vor, wenn so viele Funktionen ausgefallen sind, dass das Glied im Lichte seiner eigentlichen Zweckb