Beweiseignung
Gespeichert von KatharinaB am/um Fr, 15/03/2024 - 20:38Definition:
Für die Beweiseignung bestimmt sich nach objektiven Kriterien. Es reicht aus, wenn die Urkunde zum Beweis der Tatsache etwas beitragen kann.
Für die Beweiseignung bestimmt sich nach objektiven Kriterien. Es reicht aus, wenn die Urkunde zum Beweis der Tatsache etwas beitragen kann.