Alternativvorstand
Gespeichert von KatharinaB am/um Do, 21/03/2024 - 12:38Definition:
Ein Alternativvorstand bedeutet, dass der Verein zB durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, gesetzlich vertreten wird und ist unzulässig.