Zusage
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 18/03/2013 - 13:27Definition:
Die Zusage ist eine von der Behörde abgegebene hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu einem späteren Tun oder Unterlassen.
Die Zusage ist eine von der Behörde abgegebene hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu einem späteren Tun oder Unterlassen.