Widmung
Gespeichert von Dominik am/um Sa, 23/03/2013 - 19:47Definition:
Die Widmung ist ein hoheitlicher Rechtsakt, durch den die Sache einer besonderen öffentlich-rechtlichen Nutzungsordnung unterstellt wird.
Die Widmung ist ein hoheitlicher Rechtsakt, durch den die Sache einer besonderen öffentlich-rechtlichen Nutzungsordnung unterstellt wird.