Versammlung
Gespeichert von Dominik am/um So, 17/03/2013 - 17:33Definition:
Eine Versammlung i.S.d. Art. 8 GG ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.