Unterlassungsdelikt
Gespeichert von Dominik am/um Di, 12/06/2012 - 18:50Definition:
Echte Unterlassungsdelikte sind solche, bei denen das Gesetz selbst die Gebotsnorm aufstellt und sich das unterlassende Verhalten des Täters im Verstoß gegen diese Gebotsnorm erschöpft.