Unmittelbarkeit der Wahl
Gespeichert von Dominik am/um So, 17/03/2013 - 17:34Definition:
Unmittelbar sind Wahlen, wenn zwischen die Entscheidung des Wählers und die Wahl des Bewerbers kein weiterer Willensakt fällt.
Unmittelbar sind Wahlen, wenn zwischen die Entscheidung des Wählers und die Wahl des Bewerbers kein weiterer Willensakt fällt.