Verlangen
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 18/06/2012 - 14:40Definition:
Für das Verlangen ist eine auf das Vorstellungsbild des Erklärungsadressaten abzielende Einwirkung in Form einer Willensäußerung des Opfers erforderlich.
Für das Verlangen ist eine auf das Vorstellungsbild des Erklärungsadressaten abzielende Einwirkung in Form einer Willensäußerung des Opfers erforderlich.
Das Verlangen ist ernstlich, wenn es auf einer freien Willensbildung beruht.
Das Verlangen muss in eindeutiger, in nicht misszuverstehender Weise gestellt worden sein. Dies kann selbst durch Gesten oder in Frageform geschehen.