In dubio pro reo (iudicandum est) (lat.)
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 11/06/2012 - 17:43Definition:
Ist das Gericht nach der Beweisaufnahme nicht vollständig von der Schuld des Angeklagten überzeugt, hat es den Angeklagten nach diesem Grundsatz („Im Zweifel für den Angeklagten“) freizusprechen.