Berechtigtes oder entschuldigtes Sich-Entfernen vom Unfallort
Gespeichert von Dominik am/um Fr, 15/06/2012 - 16:08Definition:
Berechtigt ist das Sich-Entfernen, wenn Rechtfertigungsgründe eingreifen.
Entschuldigt ist das Sich-Entfernen, wenn Entschuldigungs- oder Schuldausschließungsgründe vorliegen.