Schulaufsicht
Gespeichert von Dominik am/um Sa, 23/03/2013 - 20:31Definition:
Die staatliche Schulaufsicht umfasst als Gesamtheit der staatlichen Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens.
Die staatliche Schulaufsicht umfasst als Gesamtheit der staatlichen Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens.