Religionsunterricht
Gespeichert von Dominik am/um Sa, 23/03/2013 - 20:39Definition:
In dem staatlich zu veranstaltendem Religionsunterricht werden die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft mit der ihnen zukommenden Gültigkeit gelehrt.
In dem staatlich zu veranstaltendem Religionsunterricht werden die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft mit der ihnen zukommenden Gültigkeit gelehrt.