Rechtswidrigkeit
Gespeichert von Dominik am/um Di, 12/06/2012 - 17:39Definition:
Eine rechtswidrige Tat ist eine solche, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht (§ 11 I Nr. 5 StGB), also wenn eine Handlung im Ganzen in Widerspruch zur Rechtsordnung steht.