Rechtswidrigkeit
Eine rechtswidrige Tat ist eine solche, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht (§ 11 I Nr. 5 StGB), also wenn eine Handlung im Ganzen in Widerspruch zur Rechtsordnung steht.
Quelle: MüKo/Schlehofer StGB, 4. Auflage München 2020, Vor § 32 Rn. 2; Lackner/Kühl/Heger, 30. Auflage München 2023, vor § 13 Rn. 16.
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