Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung
Gespeichert von alex am/um Do, 22/03/2012 - 13:51Definition:
Eine Diensthandlung iSv. § 332 I StGB ist pflichtwidrig, wenn sie gegen Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, allgemeine Dienstanweisungen oder Anweisungen des Vorgesetzten verstößt.